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Sehr geehrte Patientin, liebe werdende Mutter,

die Zeit der Schwangerschaft ist eine spannende und erwartungsvolle Zeit mit
viel Freude und intensiven Erfahrungen. Es ist ein ganz besonderes Ereignis in
Ihrem Leben, und Sie fragen sich auch:

„Was kann ich tun, damit mein Kind gesund zur Welt kommt?

Es kommen viele neue Dinge auf Sie zu, und es stellen sich viele Fragen zu der
Entwicklung Ihres Kindes.

Mit dieser Information möchten wir Ihnen wissenswerte Erklärungen und praktische
Hinweise in die Hand geben, die Sie über den Ablauf Ihrer Schwangerschaftsbetreuung
in unserer Praxis aufklären.

Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien bieten Ihnen ein breites
Angebot für medizinisch notwendige Leistungen. Dieses Vorsorgeprogramm
nützt Ihnen und Ihrem Baby allerdings nur dann, wenn Sie es regelmäßig in Anspruch
nehmen. Kontinuierliche Untersuchungen sind die Voraussetzung dafür,
Schwangerschaftsrisiken so schnell wie möglich zu erkennen und zu behandeln.

Darüber hinaus können jedoch weitere Untersuchungen und Maßnahmen sinnvoll
und wünschenswert sein. Dadurch können wir Ihrem verständlichen Bedürfnis
nach höchstmöglicher Sicherheit nachkommen.

Nutzen Sie deshalb das umfangreiche Spektrum von Zusatzleistungen
und bestimmen Sie selbst, was Ihnen wichtig erscheint. Da diese Untersuchungen
nicht Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge sind, erfolgt
keine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Über die für Sie anfallenden
Kosten informieren wir Sie gern.

Jede Schwangerschaft ist, genauso wie das sich entwickelnde Kind, einmalig.

Lesen Sie bitte die folgenden Informationen in aller Ruhe durch und nutzen Sie
diese auch über die gesamte Schwangerschaft als nützlichen Ratgeber.
Wir stehen Ihnen natürlich jederzeit für Fragen und Wünsche gerne zur Verfügung.



Mutterschaftsvorsorgerichtlinien
Nachdem wir bei Ihnen eine Schwangerschaft festgestellt haben, erfolgt nun eine Reihe von Untersuchungen.

• Frauenärztliche Untersuchung
Diese wird zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen durchgeführt.
Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Anamnese die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter. Hierbei wird ein Abstrich aus dem Gebärmutterhals entnommen und auf Chlamydien (eine spezielle Art von Bakterien) untersucht, da eine Chlamydieninfektion den Verlauf Ihrer Schwangerschaft ungünstig beeinflussen kann. Die folgenden Untersuchungen werden bei den Vorsorgeterminen regelmäßig durchgeführt:
• Blutdruckmessung
• Urinuntersuchung
• Gewichtskontrolle
• Hämoglobinbestimmung – Eisenwert,abhängig
  vom letzten Befund

• Blutuntersuchungen
Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. SSW wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal „Rhesus negativ“ festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. SSW eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten und eine Rötelnantikörperbestimmung.
Dieser ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen bei Ihrem Kind führen kann.

Wir möchten Ihnen empfehlen, zusätzlich auch eine Untersuchung auf HIV (AIDS Virus) durchführen zu lassen. Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine eventuelle bestehende Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte während der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.

• Ultraschall-Untersuchungen
Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sog. Screening).
• 1. Screening: 9. – 12. SSW
• 2. Screening: 19. – 22. SSW
• 3. Screening: 29. – 32. SSW

Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungs-störungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden. Somit können im Bedarfsfall eine spezialisierte Diagnostik eingeleitet und eine notwendige Therapie begonnen werden. Hierbei sehen die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor.

 
Spezielle Untersuchungen in der
Schwangerschaft

Über die in den Mutterschaftsrichtlinien vorgeschriebenen Untersuchungen hinausgehend gibt es einige Untersuchungen, die medizinisch sinnvoll sind, jedoch nicht im Erstattungsumfang der Krankenkassen enthalten sind.


Mögliche Wahlleistungen

Ultraschall-Untersuchungen

Ultraschallfoto Ihres Babys

Ersttrimester-Screening
Durch eine Nackenfaltenmessung des Babys mittels Ultraschall und einer Hormonuntersuchung des mütterlichen Blutes, kann schon bereits in der 12.-14. SSW. das Risiko für eine Chromosomenstörung (u.a.Down-Syndrom) errechnet werden.
>WEITERE INFORMATIONEN


Triple-Test
Blutuntersuchung zwischen der 15. und 17. SSW zur Risikoabschätzung für das Vorliegen eines Down-Syndroms (Trisomie 21- sog. Mongolismus) und eines Neuralrohrdefektes (offener Rücken).

Toxoplasmose Test
Zur Klärung der Immunität gegen Toxoplasmose (eine Infektion, die in der Schwangerschaft schwere Behinderungen beim Kind auslösen kann).

Blutzuckerbelastungstest
Eine versteckte Zuckererkrankung kann ernsthafte Folgen für Mutter und Kind haben. Deshalb empfehlen wir in dem Zeitraum 24.-28. SSW einen speziellen Blutzucker-Test.

Vaginalabstrich –
Untersuchung auf
Streptokokken B Infektion

Sinnvoll zwischen der 36. und 38.SSW. Bei einem Bakteriennachweis kann unter der Geburt eine Antibiotika-Therapie duchgeführt werden (damit sich das Baby bei der Geburt nicht ansteckt).






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